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Gerichtsurteile
Wir sammeln für Sie interessante Urteile rund um den Immobilienerwerb, die Zwangsversteigerung, Mietrecht, Wohnungseigentümerrecht und Baurecht.
Ordentliche Kündigung kann trotz Zahlung des Mietrückstands wirksam sein.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands wird unwirksam, wenn dieser Zahlungsrückstand nachträglich binnen der gesetzlichen Frist von zwei Monaten seit Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs ausgeglichen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter alle Möglichkeiten, das gestörte Mietverhältnis zu beenden, hiermit bereits ausgeschöpft hat.
Sanierungsbedingter Anspruch des Mieters auf Schallschutz
Wer Altbaubestand modernisiert, weiß, dass die vorhandene Bausubstanz nicht den heute geltenden technischen Anforderungen genügt. Auch das Gesetz stellt an den Zustand einer Altbauwohnung andere Anforderungen als an Neubauten. Werden Altbauwohnungen umgebaut, werden jedoch vielfach weitere, ungeahnte Lärmbeeinträchtigungen ausgelöst. Offen war bisher, ob diese Lärmbeeinträchtigung einen Mangel der Mietsache darstellt.
Keine Vermieterhaftung für Schadenverursachung durch Mitmieter
Beschädigungen der Mietsache werden nicht immer durch den Vermieter hervorgerufen. Soweit andere Mieter einen Schaden verursachen, muss der Vermieter dafür nicht einstehen.
Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter, wenn nicht in der Person des Nutzers wichtige Gründe vorliegen, eine Untervermietung gestattet. In der gewerblichen Miete kann dieser Anspruch allerdings eingeschränkt werden.
In allen Bundesländern ist die Zahl der Zwangsversteigerungstermine rückläufig. Überdurchschnittliche Abnahmen sind in Berlin, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern zu finden. Signifikant ist der Rückgang der Summe der amtlich festgesetzten Verkehrswerte. Diese werden für das Jahr 2011 mit 11,6 Mrd. beziffert und verzeichnen gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Rückgang von 2,0 Mrd. bzw. 14,9%.