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Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Verpflichtungen zur Verbesserung der Agrarstruktur

BGH - OLG Koblenz - LG Frankenthal
20.7.2006 - III ZR 280/05

Die Erfüllung der sich für die Gemeinde aus § 189 BauGB ergebenden Verpflichtungen zur Verbesserung der Agrarstruktur ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der im Umlegungsverfahren nach den §§ 45-79 BauGB von der Umlegungsstelle zu treffenden Entscheidungen (hier: des Umlegungsplans).

BauGB §§ 66, 189

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18487

Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften

BGH - OLG Hamm - LG Münster
13.7.2006 - V ZB 87/05

a) Die Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften sind in § 146 Abs. 1 und 2 KostO grundsätzlich abschließend geregelt.

b) Hat der Notar die Bestellung einer Grundschuld beurkundet, dient die Einholung einer für die rangrichtige Eintragung der Grundschuld notwendigen Rangrücktrittserklärung dem Vollzug des Urkundsgeschäfts und löst daher keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO aus.

KostO § 146 Abs. 1 u. 2, § 147 Abs. 2

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18497

Zuschlagsbeschwerde

BGH - LG Wiesbaden - AG Wiesbaden
20.7.2006 - V ZB 168/05

Eine Zuschlagsbeschwerde ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat.

ZVG § 100 Abs. 2

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18498

Erfüllung; Beweislast nach langem Zeitablauf

LG Münster
07.04.2006- 16 O 585/05

Erfüllung; Beweislast nach langem Zeitablauf

Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.

BGB §§ 362, 242

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http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18513

Zur Auslegung einer Teilungserklärung

OLG München - LG Augsburg
18.07.2006 - 32 Wx 90/06

Zur Auslegung einer Teilungserklärung, nach der "Teileigentumseinheiten.zu beliebigen gewerblichen Zwecken verwendet werden" dürfen, im Hinblick auf die Frage der baulichen Veränderung.

BGB § 1004 Abs. 1
WEG § 22 Abs. 1

Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18551