Mietrecht und Pachtrecht
Nebenkostenabrechnung
LG Hagen - AG Wetter
06.04.2005 - 10 S 8/05
Bei Zahlung auf eine verspätet i.S.d. § 556 Abs. 3 BGB geltend gemachte
Nebenkostenforderung ist die Rückforderung ausgeschlossen.
BGB. §§ 556 Abs. 3 S. 2 und 3; 812 Abs. 1 S. 1; 214 Abs. 2 S. 1
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18510
Nebenkostenabrechnung
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
22.06.2006 - I-10 U 164/05
1. Will der Mieter sich erfolgreich gegen eine
Betriebskostennachforderung des Vermieters verteidigen, setzt dies in
Ausübung seines Prüfungsrechts grundsätzlich die vorherige
Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen voraus.
2. Ausnahmsweise kann der (hier: gewerbliche) Mieter nach Treu und
Glauben Übermittlung von Fotokopien der Rechnungsbelege verlangen, wenn
ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des
Vermieters oder dessen ortsnaher Hausverwaltung nicht zugemutet werden
kann, etwa weil Mieter und Vermieter heillos zerstritten sind, der Ort
der Belegeinsicht nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist oder der in einer
entfernt liegenden Stadt wohnende Vermieter sich trotz Aufforderung des
Mieters weigert, die Belege am Ort des Mietobjekts zur Einsicht bereit
zu stellen.
3. Durchgreifende Bedenken gegen die materielle Berechtigung des
Kostenansatzes ergeben sich nicht allein daraus, dass einzelne der im
Folgejahr ausgewiesenen Kosten niedriger sind als die des Vorjahres.
4. Betreut der Hausmeister eine aus mehreren Gebäuden bestehende
Liegenschaft, kann der Pächter auch dann anteilig mit den vertraglich
als umlagefähig vereinbarten Hausmeisterkosten belastet werden, wenn er
für das gepachtete Hotel selbst nicht unmittelbar tätig geworden ist.
BGB §§ 242, 535
ZPO § 138 Abs. 3
NMV § 29
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=18525
