Immobilien-Versteigerungen.de

Das Portal rund um Zwangsversteigerungen und Immobilienrecht


Nützliche Informationen zur Finanzierungsstrategie und Recht finden Sie unter Immobilien und Recht.

Versteigerungstermin

Der Versteigerungstermin ist öffentlich und wird von einem Rechtspfleger geleitet. Pro Versteigerungstermin soll immer nur ein Objekt verwertet werden. Mehrere Objekte werden nur gemeinsam versteigert, wenn es sich um zusammengehörige Objekte handelt, beispielsweise große Wohneinheiten mit diversen Eigentumswohnungen in der Insolvenz eines Eigentümers. Der Versteigerungstermin wird in drei Phasen abgewickelt:

- Aufruf der Sache bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten (Bekanntmachungsteil)

- Versteigerungsgeschäft - einschließlich Bietzeit -
das mit der Verkündung des Schluss der Versteigerung endet,

- Zuschlag, d. h. Verhandlung und Entscheidung über den Zuschlag