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Vor der VersteigerungVorbereitende Informationen zur Zwangsversteigerung

Oftmals bieten Zwangsversteigerungen eine gute Gelegenheit sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen und vielleicht ein "Schnäppchen" zu machen. Aber Vorsicht - auch hier gibt es Risiken!

Wer führt Zwangsversteigerungen durch?

Zwangsversteigerungen werden ausschließlich bei den Amtsgerichten durchgeführt. Diese informieren in speziellen Amtsblättern, über Aushänge im Gerichtsgebäude (Gerichtstafel) und oftmals auch in einer örtlichen Tageszeitung über anstehende Zwangsversteigerungen. Daneben besteht die Möglichkeit, über immobilien-versteigerungen.de Informationen über Zwangsversteigerungen in ganz Deutschland zu erhalten.

Was wird versteigert?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass der Inhaber des Grundstücks auch Inhaber des daraufstehenden Gebäudes ist. Versteigert wird also nicht das Haus, sondern das Grundstück, auf welchem das Haus erbaut ist.

Darüber hinaus sind auch grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Erbaurecht oder das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung der Zwangsversteigerung unterworfen.

Bei der Eigentumswohnung erwirbt der Ersteher das Sondereigentum an der Wohnung selbst und Bruchteilseigentum (Miteigentumsanteile) am Grundstück.

Wo kann ich mich über das Objekt/Grundstück informieren?

Suchen Sie ein Objekt in einem bestimmten Gebiet, sollten Sie das örtliche Amtsgericht aufsuchen. Dort werden die anstehenden Zwangsversteigerungen angekündigt. Haben Sie ein passendes Objekt gefunden, ist es wichtig, das Aktenzeichen, die Grundstücksbezeichnung, den Verkehrswert, Namen des bisherigen Eigentümer und den Versteigerungstermin genau zu notieren. Oft ist auch die Telefonnummer des zuständigen Rechtspflegers hilfreich.

Ortsbesichtigung

Eine Ortsbesichtigung gibt einen ersten Eindruck vom Versteigerungsobjekt. Ist die Adresse des Objektes nicht durch Aushang bekannt gegeben worden, können Sie diese beim Gericht unter Nennung des Aktenzeichens auch telefonisch erfragen.

Gefällt Ihnen der äußere Anschein des Gebäudes, gestatten einige Hausbewohner möglicherweise auch die Besichtigung des Gebäudes von innen. Darüber hinaus kann es ratsam sein, bei den Nachbarn Informationen darüber einzuholen, ob das Haus vom Eigentümer selbst oder aber von einem Mieter bewohnt wird. Ist das Gebäude vermietet, gelten nach der Zwangsversteigerung besondere Kündigungsregelungen.

Akteneinsicht

In einem nächsten Schritt sollten bei Gericht die Zwangsversteigerungsakten eingesehen werden. Da die meisten Gerichte nur vormittags Sprechzeiten haben, empfiehlt sich eine kurze telefonische Terminabsprache. Unverzichtbar ist die Einsichtnahme in das Gutachten des Sachverständigen, welches sich in der Gerichtsakte befindet. Dieses sollte der Interessent sorgsam lesen und ggf. eine Kopie anfertigen. Besonders auf den vom Gutachter ermittelten Wert des Gebäudes ist Acht zu geben, denn dieser entspricht nicht unbedingt dem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert. Es ist also Vorsicht geboten. Weiterhin sollte das Baulastenverzeichnis eingesehen werden. Hierin finden sich Baubeschränkungen, Wegerechte, etc..